Immer wieder passiert es, dass Hollywood-Produzenten oder Regisseure mit Rechtsstreiten zu kämpfen haben. Oftmals erscheinen Kläger plötzlich auf der Bildfläche, die auch ein Stück vom Kuchen abhaben wollen. Beispielsweise, indem sie behaupten, der geistige Urheber einer verfilmten Geschichte zu sein. Bei American Hustle liegt der Fall jedoch ein klein wenig anders. Es dreht sich alles um die Mikrowellen, die in American Hustle allerdings eigentlich eine untergeordnete Rolle spielen. In einer ganz bestimmten Szene lässt sich Jennifer Lawrence in ihrer Rolle als Rosalyn über die Gefahren von Mikrowellen-Essen aus und beruft sich dabei auf einen Artikel von Paul Brodeur.
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Den gibt es auch in Wirklichkeit. Der Wissenschafts-Journalist hat sich auch tatsächlich mit den Gefahren von Mikrowellen beschäftigt. Allerdings schreibt Brodeur - und das ist der springende Punkt - dass es keine bekannten Gefahren beim Verzehr von in der Mikrowelle zubereiteten Speisen gibt. Der Film stellt das jedoch ganz anders dar, beziehungsweise bezieht sich Rosalyn auf einen Artikel, der angeblich das Gegenteil behauptet und von Brodeur stammt. Nun fürchtet der Autor um seinen guten Ruf und möchte seine Schmerzen laut Cinemablend mit einer Million US-Dollar lindern. Wir sind gespannt, ob er damit durchkommt.
Denn ganz so schlimm scheint für uns die Angelegenheit eigentlich nicht zu sein. Immerhin handelt es sich bei der Szene im Film um eine der witzigsten Stellen von American Hustle: Sie ist nicht wirklich ernst zu nehmen. Obendrein stellt Rosalyn nicht unbedingt die intelligenteste Figur des Films dar - ihr würden wir nachsehen, wenn sie da einfach nur etwas durcheinander gebracht hat. Zu guter Letzt beruht der Film American Hustle zwar lose auf wahren Begebenheiten, hat jedoch keinen Wahrheitsanspruch im Allgemeinen.
Wie nachvollziehbar findet ihr die Klage von Paul Brodeur?