So läuft das Berufungsverfahren bei der FSK ab

26.06.2018 - 08:00 UhrVor 6 Jahren aktualisiert
Berufungsverfahren bei der FSK
Warner Bros. / drop-out cinema / Capelight / Turbine
Berufungsverfahren bei der FSK
1
2
Wenn die FSK im Prüfverfahren eine Altersfreigabe vergeben hat, müssen Verleiher dieses Urteil nicht sofort als endgültig hinnehmen. Wir erklären euch, wie das Berufungsverfahren abläuft.

In der Regel reichen Verleiher Filme zur Prüfung bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ein, um im Idealfall durch ein Prüfungsverfahren eine Altersfreigabe zu erhalten. Oftmals kommt es aber vor, dass aus diesem Verfahren eine FSK-Alterskennzeichnungen hervor geht, mit denen Verleiher nicht einverstanden sind. Nicht selten kommt es zudem vor, dass die FSK eine Freigabe für Filme vollständig verweigert. Trotzdem sind diese Urteile der FSK nicht sofort endgültig. In §13 der Grundsätze der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH  ist festgelegt, dass Antragsteller gegen diese erste Entscheidung Berufung einlegen können. Um dieses Verfahren genauer zu beleuchten, stellen wir euch nachfolgend die insgesamt 3 Instanzen vor, die ein Prüfobjekt im Fall von wiederholter Berufung durchlaufen kann:

Das erste Prüfverfahren durch die 1. Instanz

Im ersten Prüfverfahren wird das zu prüfende Objekt von einer 1. Instanz begutachtet. Diese 1. Instanz besteht aus einem Arbeitsausschuss, der sich bei Spielfilmen mit über 60 Minuten Laufzeit aus fünf Mitgliedern zusammensetzt. Zu dem Vorsitzenden kommen zwei von der Film- und Videowirtschaft benannte Mitglieder, ein von der öffentlichen Hand benanntes Mitglied und ein Sachverständiger für Jugendschutz. Sofern kein Einspruch eingelegt wird, erhält das Prüfobjekt die festgelegte Altersfreigabe. Sollte aber beispielsweise der Verleih Einspruch einlegen, kommt es zu einem zweiten Prüfverfahren durch die 2. Instanz.

Besondere Themen:

Ein Beispiel hierfür ist das mit expliziten Sex-Szenen gespickte Drama Love von Regisseur Gaspar Noé. Erst nachdem das Label Pierrot le Fou Berufung einlegte, verlieh die FSK dem Film in 2. Instanz ohne Zensuren das FSK 18-Siegel.

Das zweite Prüfverfahren durch die 2. Instanz

Im zweiten Prüfverfahren, das durch Berufung zustande kommt, ist der Hauptausschuss als 2. Instanz verantwortlich. Dieser setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen. Zu dem Vorsitzenden kommen zwei von der Film- und Videowirtschaft benannte Mitglieder, drei von der öffentlichen Hand benannte Mitglieder sowie ein Sachverständiger für Jugendschutz. Auch nach diesem zweiten Prüfverfahren durch die 2. Instanz kann noch einmal Berufung eingelegt werden. Dadurch würde es zu einem letzten dritten Prüfverfahren durch eine 3. Instanz kommen.

Ein Beispiel hierfür ist John Rambo von Sylvester Stallone, den Warner Bros. Pictures der FSK in ungeschnittener Form nach einmaliger Berufung ein zweites Mal vorlegte. Auch hier wurde dem Film eine FSK-Freigabe erneut verweigert, wodurch es zu einem dritten Prüfverfahren kam.

Das dritte Prüfverfahren durch die 3. Instanz

Im dritten Prüfverfahren ist der Appellationsausschuss aus 7 Mitgliedern als 3. Instanz zuständig. Dieser setzt sich aus dem Vorsitzenden, zwei Sachverständigen für Jugendschutz und vier Vertretern der obersten Landesjugendbehörden zusammen. Gegen die Entscheidung durch die 3. Instanz kann keine Berufung mehr eingelegt werden. Sie ist abschließend bindend und stellt die finale Altersfreigabe oder Freigabeverweigerung dar.

Auch hier lässt sich noch einmal John Rambo von Sylvester Stallone als Beispiel aufführen. Während Warner Bros. Pictures den Film in seiner unzensierten Fassung der FSK zweimal vorlegte und beide Male keine FSK-Freigabe erzielte, wurde der Film im dritten Prüfverfahren in einer geschnittenen Fassung vorgelegt. Diese um ca. 1 Minute gekürzte Fassung erhielt schließlich erst die gewünschte FSK 18-Freigabe.

War dieser Artikel über das Berufungsverfahren der FSK für euch hilfreich?

Das könnte dich auch interessieren

Kommentare

Aktuelle News