Jedes Jahr aufs Neue suchen mehrere Single-Frauen bei Der Bachelor – oder mittlerweile Die Bachelors – die große Liebe. Dabei buhlen sie gleichzeitig um das Herz eines einzigen Junggesellen. Doch bevor sich die Kandidatinnen auf ihre Reise nach Südafrika, Mexiko oder in ein anderes Land begeben können, müssen sie sich an strenge Vertragsregeln halten. Was die Bewerberinnen vor dem Dreh mit RTL beachten müssen, könnt ihr hier nachlesen.
Kandidatin bei Die Bachelors: Das steht im Vertrag bei der Bewerbung
Wenn man sich bei Die Bachelors bewirbt und als Kandidatin ausgewählt wird, wartet ein spannendes Abenteuer auf einen. Doch die Teilnahme ist auch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die Bild konnte offenbar einen Blick in die Bachelor-Verträge werfen und enthüllte die strengen Regeln, die von den Teilnehmerinnen eingehalten werden müssen.
Keine Pornos und Vorstrafen
Bewerberinnen bei der RTL-Show dürfen in ihrem Leben keinerlei pornografische Inhalte produziert oder veröffentlicht haben. Dazu zählen auch Erotikshootings oder Webcam-Auftritte. Freizügigkeit ist ein Tabu. Angeblich kann schon freizügige Werbung zu einem Rauswurf führen. Außerdem kann die Produktion ein Führungszeugnis verlangen, denn Kandidatinnen sind nur ohne Vorstrafen zugelassen.
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Digital abgeschottet: Kein Kontakt zur Außenwelt
Diese Klausel dürfte wohl niemanden überraschen. Sobald der Dreh zur Show gestartet ist, müssen alle elektronischen Gegenstände wie Handys, Kameras oder Laptops abgegeben werden. Von der Produktion wird ein Notfalltelefon gestellt, sowie Berater vor Ort. Wenn jemand gegen diese Regeln verstößt, riskiert im schlimmsten Fall einen Ausschluss von den Dreharbeiten.
Strikte Vorgaben zum Kofferpacken und Freizeitaktivitäten
Vor dem Dreh dürfen sich die Kandidatinnen keinerlei gefährlicheren Freizeitaktivitäten widmen. Dinge wie Fallschirmspringen, Kitesurfen oder Motorsport sind tabu und dürfen nicht ausgeübt werden. Außerdem gibt es von der Produktion ein Packliste, die nicht verändert werden darf und bindend ist. Wenn eine Bewerberin mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat, muss dies sofort gemeldet werden. Ein Verschweigen kann für Ärger sorgen.
Die Schweigepflicht
Auch diese Klausel dürfte Fans von Reality-TV nicht besonders überraschen: Alles, was in der Show passiert – Ablauf, Inhalt und Ausgang der Show – unterliegen strengster Geheimhaltung. Interviews und Presseanfragen laufen über die Produktion und dürfen nicht im Alleingang abgewickelt werden. Wer die Verschwiegenheitspflicht verletzt, muss mit einer Strafe von mindestens 5.001 Euro rechnen.
Promotion nach der Show ist Pflicht
Die Kandidatinnen müssen bei einer Teilnahme bereit sein, auch nach den Dreharbeiten für Social-Media-Events, Presse und Marketing zur Verfügung zu stehen. Im Vertrag sollen bis zu fünf Tage festgelegt sein. Was darüber hinausgeht, wird vergütet: 250 Euro für einen halben Tag, 500 Euro für einen ganzen. Nicht erscheinen, zieht Konsequenzen nach sich. Noch dazu dürfen die Teilnehmenden acht Wochen nach TV-Ausstrahlung nicht bei Konkurrenz-Sendern oder anderen Streamingdiensten auftreten.
Anbandeln mit Produktionsmitgliedern
Beziehungen und Intimitäten zwischen den Kandidatinnen oder den Produktionsmitgliedern müssen gemeldet werden. Dies ist unerwünscht und kann zum Rauswurf führen.