Indizierung - Wann und wie wird ein Film indiziert?

28.06.2018 - 08:00 UhrVor 6 Jahren aktualisiert
Wann und wie wird ein Film indiziert?
Neue Constantin / Senator / Alemannia
Wann und wie wird ein Film indiziert?
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Hier erfahrt ihr, wann ein Film indiziert werden kann, wie das Verfahren abläuft, wie lange eine Indizierung gültig ist und was eine Listenstreichung ist.

Wird einem Medium, zum Beispiel einem Film, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) bescheinigt, die "Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden", so wird es von ihr indiziert, wie es auf der BPjM-Seite  erklärt wird. Mehr zu den einzelnen Fallgruppen, die dazu führen können, erfahrt ihr hier bei uns.

Was kann wann indiziert werden?

Mit dem am 01.04.2003 in Kraft getretenen neuen Jugendschutzgesetz sind die Voraussetzungen für eine Indizierung wesentlich eingeschränkter als zuvor. Erhält ein Film von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eine Freigabe bis maximal "ab 18/Keine Jugendfreigabe", kann er anschließend nicht mehr indiziert werden, wie es auf der FSK-Seite  heißt. Zuvor war auch dies kein Hinderungsgrund für eine Indizierung.

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Verweigert sie ihm aber die Freigabe, zum Beispiel wegen festgestellter einfacher oder schwerer Jugendgefährdung, oder wurde er ihr gar nicht vorgelegt, ist eine Indizierung möglich. Davor schützt auch nicht eine der beiden möglichen Feststellungen der Juristenkommission der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. (SPIO), "keine schwere Jugendgefährdung" oder "strafrechtlich unbedenklich" (aber schwer jugendgefährdend). Bei schwerer Jugendgefährdung gelten sowieso die gleichen Einschränkungen wie bei indizierten Titeln, ohne dass eine Indizierung vorgenommen werden muss.

Wie kommt eine Indizierung zustande?

Das Indizierungsverfahren läuft folgendermaßen ab, wie auf der BPjM-Seite  zu lesen: Handelt es sich um einen Fall offensichtlicher Jugendgefährdung (wenn das 12er-Gremium "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" indizieren würde), prüft ein 3er-Gremium (Vorsitzende der BPjM sowie 2 Beisitzer), sonst ein 12er-Gremium (Vorsitzende der BPjM sowie 8 Gruppenbeisitzer und 3 Länderbeisitzer). Entscheidet das 3er-Gremium nicht einstimmig für die Indizierung, wird die Entscheidung einem 12er-Gremium übertragen, welches mit 2/3-Mehrheit die Indizierung beschließen, ablehnen oder wegen zu geringer Bedeutung von ihr absehen kann. Bei einer Indizierung landet das Medium auf Listenteil A oder B der indizierten Medien. Auf Listenteil A finden sich alle indizierten Trägermedien, die keinen strafrechtlich relevanten Inhalt haben, auf Listenteil B solche, die möglicherweise strafrechtlich relevante Inhalte haben.

Bei der nichtöffentlichen, mündlichen Sitzung zur Indizierungsentscheidung können die Verfahrensbeteiligten teilnehmen und auch durch einen Anwalt darlegen, wie sie die Sache sehen. Die Folgen einer Indizierung findet ihr hier bei uns beschrieben.

Wie lange ist eine Indizierung gültig?

Eine Indizierung ist 25 Jahre gültig, dann wird das Medium von der Liste gestrichen (via BPjM ). Es sei denn, die Indizierung wird in einem neuen Prüfverfahren erneut bestätigt.

Schon nach 10 Jahren kann der Urheber/Inhaber der Nutzungsrechte eine Listenstreichung beantragen, über die im vereinfachten Verfahren (3er-Gremium) entschieden wird.

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