Harry Potter und der Kampf um die Altersfreigabe: FSK 6 vs FSK 12

05.07.2018 - 08:00 UhrVor 4 Jahren aktualisiert
Diverse Harry Potter-Filme
Warner Bros. Pictures
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Harry Potter und die Kammer des Schreckens erhielt im Kino eine Altersfreigabe ab 6 Jahren, wurde später jedoch als DVD mit der FSK 12 veröffentlicht. Erfahrt hier alle Details dazu.

Als Kinderbuchverfilmung sollte die Harry Potter-Reihe von J.K. Rowling logischerweise ein junges Publikum ansprechen, weshalb Teil 1, Harry Potter und der Stein der Weisen, im Jahr 2001 das kindertaugliche FSK-6-Siegel erhielt. Die 2002 folgende Fortsetzung Harry Potter und die Kammer des Schreckens machte es der Filmbewertungsstelle jedoch schon deutlich schwerer. Statt der Fortsetzung ebenfalls problemlos die FSK 6 zu verpassen, war hier für ein noch (zu) junges Publikum die FSK-Altersfreigabe äußerst umstritten. Nur durch eine Kürzung der ursprünglichen Fassung, bei der allzu gruselige und brutale Szenen entfielen, konnte die Freigabe ab 12 Jahren abgewendet werden. Doch die schwierige Grenzziehung war schon hier symptomatisch für die noch kommenden Filme, die nur noch düsterer werden sollten.

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Da die Helden Harry, Ron und Hermine älter werden, reift in den Büchern und den Filmen natürlich auch der anfangs selbst noch junge Leser/Zuschauer mit ihnen und kann demnach höhere (Angst-)Belastungen besser verkraften, weshalb zunehmend unheimliche Elemente durchaus begründbar sind. Bei der FSK-Bewertungstelle bedeutet das aber natürlich eine Verschärfung der Altersfreigabe.

Angst, Potter?

FSK 6 oder FSK 12? Die Bewertung von Harry Potter und die Kammer des Schreckens

Beim Verleih Warner Bros. hatte die angestrebte Altersfreigabe von 6 Jahren bei Harry Potter und die Kammer des Schreckens natürlich vor allem praktische (finanzielle) Gründe: Die FSK 6 bedeutete eine erweiterte Zuschauerschaft, denn eine FSK-12-Freigabe hätte alle Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren vom Kinobesuch abgehalten, was deutlich weniger verkaufte Kinotickets bedeutet hätte. Bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft sorgte die Einordnung von Harry Potter und die Kammer des Schreckens allerdings für reichlich Diskussionsstoff: Gegen das FSK 6 wurde sogar Berufung eingelegt, weil einige Szenen "auf jüngere Kinder bis an die Grenze des Vertretbaren verängstigend und erregend wirken können". Letztendlich wurde dieser Einspruch jedoch abgewehrt, unter anderem mit der Begründung, dass der Film ein "positives Bild von Hilfsbereitschaft und Loyalität" vermittele, die Geschichte für Kinder erkennbar gut ausgehe und der eindeutig fiktive Film "kaum Raum zur Verwechslung mit ihrer Lebenswirklichkeit" biete. Kontrovers blieb die Entscheidung trotzdem, zumal Harry Potter und die Kammer des Schreckens in vielen Ländern  tatsächlich eine höhere Altersfreigabe erhalten hatte.

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Warner Bros. bekam also die Erlaubnis, den zweiten Harry-Potter-Film mit einer FSK-6-Freigabe ins Kino zu bringen - wofür allerdings einige Szenen heraus- oder umgeschnitten werden mussten, weshalb die Deutschen 2003 im Kino nicht die internationale 161 Minuten lange Version, sondern einen gekürzten Film mit 159 Minuten zu sehen bekamen. Diese gekürzte Fassung von Harry Potter und die Kammer des Schreckens erschien in Deutschland auch auf DVD, während die Schweiz eine deutschsprachige FSK-12-Variante des Films herausbrachte, die allerdings mit einem Import-Verbot belegt wurde. Erst 2007 wurde die ungekürzte (beziehungsweise sogar auf 174 Minuten erweiterte) Version als HD-DVD und Blu-ray auch für ein deutsches Publikum mit FSK 12 herausgebracht (für UMD-Nutzer sogar schon zur ersten DVD-Veröffentlichung). Im Fernsehen wurde der Film zunächst 2005 gekürzt beim ZDF und schließlich auch ungekürzt 2006 beim Sender ProSieben (nach 20 Uhr) gezeigt, der dafür extra die Rechte erwarb.

Harry Potter und die Kammer des Schreckens

Wo liegen die Unterschiede der FSK-6- und FSK-12 Version von Harry Potter und die Kammer des Schreckens?

Schnittberichte  verglich die zwei Fassungen von Harry Potter und die Kammer des Schreckens (also die ungekürzte internationale und die gekürzte deutsche) und entdeckte dabei einige Abweichungen, welche die fehlenden zwei Minuten der deutschen Version erklären. Die Änderungen betreffen zunächst die Bruchlandung von Harry und Ron in ihrem fliegenden Ford Anglia in der peitschenden Weide. Die FSK-6-Zuschauer bekommen hier nicht zu sehen, wie der Baum die Heckscheibe und Rons Seitenfenster zerbricht. Auch wie Ron später im Verbotenen Wald von einer Spinne gewürgt und von Harry gerettet wird, bleibt einem älteren Publikum vorbehalten. Außerdem bekommt nur das FSK-12-Publikum den vollständigen blutigen Schriftzug "Her Skeleton will lie in the chamber forever" ("Ihr Skelett wird für immer in der Kammer [des Schreckens] liegen") zusehen, der im Flur zunächst von Snape verdeckt wird. Ausgespart wird darüber hinaus, dass Harry, Ron und Lockart auf dem Weg zur Kammer des Schreckens über Skelette laufen.

Die größten Kürzungen betreffen wohl aber den Kampf in der Kammer des Schreckens: In der ungekürzten Version wird Harry vom erblindeten Basilisken durch ein Kanalisationsrohr verfolgt, kann ihn dann aber durch einen geworfenen Stein und dessen Geräusch ablenken. Außerdem darf die Riesenschlange ihren Kopf nicht dem 6-jährigen Publikum zuwenden, während die FSK-12-Zuschauer es offenbar verkraften, dass Harry häufiger mit dem Schwert von Gryffindor auf das Monster einschlägt, wiederholt nach der entglittenen Waffe greifen muss, schließlich sogar den Kopf der Schlange durchbohrt und am Ende mehrfach (und in Nahaufnahme) auf Tom Riddles Tagebuch einsticht.

Harry Potter und die Kammer des Schreckens

Harry Potter: Ab dem dritten Teil nur noch ab 12 Jahren freigegeben

Erst ein Jahr nach Harry Potter und die Kammer des Schreckens, nämlich im Jahr 2003, wurde Focus  zufolge auch in Deutschland die PG-Regelung der Elternbegleitung nach US-amerikanischem Vorbild eingeführt, die es Kindern im Alter von 6 bis 11 erlaubte, Filme ab 12 zu sehen, wenn sie dabei von einem Elternteil ins Kino begleitet wurden. Dadurch war es für Warner Bros. weniger problematisch, dass die nachfolgenden sechs Harry-Potter-Teile alle nur noch eine FSK-12-Freigabe erhielten.

Mit dem immer häufigeren Auftauchen von Mord und Totschlag in den Harry Potter-Filmen und der sogenannten Schlacht von Hogwarts im letzten Film, Harry Potter und die Heiligtümer des Todes 2, kratzte die Reihe allerdings abermals an der FSK-Grenze, wobei diesmal die Frage aufkam, ob der achte Film nicht fast schon eine FSK-16-Einordnung verdiene. Das hätte allerdings abermals einen massiven Verlust von Kinozuschauern bedeutet, weil das PG-Konzept der Elternbegleitung zwar bei Filmen ab 12, nicht aber bei Filmen ab 16 greift. Letztendlich erhielt der Abschluss der Reihe sein FSK-12-Siegel, mit der Begründung, dass Gut und Böse meist klar unterscheidbar seien und außerdem Dialoge dramatische Höhepunkte auflockerten und damit für eine "emotionale Entlastung" sorgten.
Harry Potter und die Kammer des Schreckens

Zur Übersicht: Die Altersfreigaben der einzelnen Harry Potter-Filme

  • Harry Potter und der Stein der Weisen: FSK 6
  • Harry Potter und die Kammer des Schreckens: FSK 6 (DVD-Fassung: FSK 6; erweiterte Heimkino-Fassung: FSK 12)
  • Harry Potter und der Gefangene von Askaban: FSK 12
  • Harry Potter und der Feuerkelch: FSK 12
  • Harry Potter und der Orden des Phönix: FSK 12
  • Harry Potter und der Halbblutprinz: FSK 12
  • Harry Potter und die Heiligtümer des Todes 1: FSK 12
  • Harry Potter und die Heiligtümer des Todes 2: FSK 12

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Welche FSK-Freigabe findest du für die einzelnen Harry Potter-Filme gerechtfertigt?

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