FSF - Das steckt hinter der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen

14.07.2018 - 08:00 UhrVor 6 Jahren aktualisiert
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
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Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
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Während die FSK dafür zuständig ist, Filme und Serien fürs Kino sowie auf Trägermedien wie DVDs und Blu-rays zu prüfen, ist die FSF das Pendant für Inhalte im Fernsehen. Wir erklären euch alles über den Verein.

In Deutschland ist die Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) dafür zuständig, Filme und Serien fürs Kino sowie auf Trägermedien wie DVDs und Blu-rays zu prüfen und angemessene Altersfreigaben zu verteilen. Anders verhält es sich mit Filmen und Serien, die im deutschen Fernsehen ausgestrahlt werden. Hierbei ist die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) für die Prüfung zuständig. Die FSF ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland mit Sitz in Berlin. Ihr Ziel ist es, durch eine Programm-Begutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden. Daneben versucht die FSF durch Publikationen, Veranstaltungen und medienpädagogische Aktivitäten den bewussteren Umgang mit den visuellen Inhalten in den Bereichen Fernsehen und Internet zu fördern.

Gegründet wurde die FSF 1993 als eine weitere Einrichtung der Medienselbstkontrolle neben der FSK oder dem Deutschen Presserat. Seit April 1994 lassen die Vereinsmitglieder ihre Programme bei der FSF prüfen. Seit August 2003 arbeitet die FSF als anerkannte Freiwillige Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.

Die Organisation der FSF

Mitglieder der FSF sind bundesweit ausstrahlende Sender des Privatfernsehens, aus denen ein Vorstand gewählt wird. Dieser ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Geschäftsstelle und für die Finanzen zuständig, hat auf die Programmprüfungen jedoch keinen Einfluss. Für alle inhaltlichen und formalen Fragen, die mit den Prüfungen zusammenhängen, sowie für die Benennung und Weiterbildung der Prüfer ist ein unabhängiges Kuratorium zuständig. Dieses entwickelt außerdem die Prüfgrundsätze sowie Kriterien für die Programmbeurteilung.

Mehr: FSK - Index - Zensur: Ist das noch zeitgemäß?

Die Mitglieder des Kuratoriums, das aus mindestens zehn und höchstens 18 Personen besteht, arbeiten zu zwei Dritteln in den Bereichen Wissenschaft (Psychologie, Kommunikationswissenschaft), Medienkritik, Medienpädagogik oder im praktischen Jugendschutz und sind von den Sendern unabhängig. Gewählt werden die Mitglieder des Kuratoriums von der Mitgliederversammlung. Insgesamt arbeitet die FSF mit ca. 100 unabhängigen Prüfern zusammen, unter denen sich Medien- und Erziehungswissenschaftler, Mitarbeiter in Jugendämtern oder Jugendmedienzentren, Kinderbuchautoren, Kunst- und Medienpädagogen, Mitarbeiter von Kinder- und Jugendfilmfestivals oder freie Journalisten befinden.

Die Prüfung des Fernsehprogramms durch die FSF

Die Antragstellung zur Prüfung von Inhalten erfolgt online durch die Jugendschutzbeauftragten der Fernsehsender, die Mitglieder der FSF sind. Das Programm wird durch einen Prüfausschuss begutachtet, der sich aus fünf unabhängigen Prüferinnen und Prüfern zusammensetzt. Die insgesamt über 100 Sachverständigen aus dem gesamten Bundesgebiet werden vom Kuratorium ausgewählt. Der Prüfausschuss kann das Programm antragsgemäß freigeben, die Freigabe mit Schnittauflagen verbinden oder die Programmierung auf einen späteren Sendeplatz verlegen.

Das Ziel der Prüfungen ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Programmen, die geeignet sind, ihre Entwicklung oder Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Außerdem sollen Kinder und Jugendliche vor solchen Programmen geschützt werden, die die Menschenwürde verletzen. Hält der Prüfausschuss eine Sendung für unzulässig, weil sie gegen die entsprechenden Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags verstößt, wird die Ausstrahlung abgelehnt. Die Prüfentscheidungen sind für die Mitglieder im vereinsrechtlichen Sinne verbindlich.

Im Rahmen der Prüfung des Fernsehprogramms durch die FSF sind außerdem bestimmte Sendezeitbeschränkungen  zu beachten. Diese gestalten sich wie folgt:

  • Filme und Serien ab 0 bzw. 6 Jahren dürfen rund um die Uhr gezeigt werden.
  • Filme und Serien ab 12 Jahren dürfen ebenfalls ohne Einschränkung gezeigt werden, "wenn das Wohl jüngerer Kinder dieser Platzierung nicht entgegensteht". Ist es gefährdet, dürfen sie erst ab 20 Uhr gezeigt werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der Sender.
  • Filme und Serien ab 16 Jahren dürfen nur von 22 bis 6 Uhr gezeigt werden.
  • Filme und Serien ab 18 Jahren dürfen nur von 23 bis 6 Uhr gezeigt werden.
  • Filme und Serien, die indiziert sind, dürfen gar nicht im Fernsehen gezeigt werden.
  • Ebenso nicht gezeigt werden dürfen Filme und Serien mit offensichtlicher schwerer Jugendgefährdung und/oder die gegen die Menschenwürde verstoßen, Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, den Krieg verherrlichen und/oder pornografisch sind.

Bei den Prüfungen selbst ist zu bewerten, ob visuelle Angebote Wirkungsrisiken für bestimmte Altersgruppen beinhalten. Aufgrund der weitgehenden Medienfreiheit, die im Grundgesetz festgelegt ist, dürfen im Jugendschutz Qualität, Geschmack oder andere subjektive Eindrücke der Prüfer keine Rolle spielen. Sendezeitbeschränkungen, eine Freigabe nur unter Schnittauflagen oder eine komplette Ablehnung müssen vom Prüfer plausibel begründet werden. Eine genaue Prognose der Wirkung eines konkreten Inhalts auf alle Zuschauer kann jedoch kaum vorhergesagt werden. Daher prüft ein Ausschuss mit mehreren Personen die Inhalte, um subjektive Einflüsse zumindest zu relativieren.

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Quelle:
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen – Wikipedia 

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