Nach Kritik der Kanzlerin: Jan Böhmermann verklagt Angela Merkel

02.04.2019 - 12:35 Uhr
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Wegen seinen Schmähgedichts gegen den türkischen Präsidenten Erdogan erntete Jan Böhmermann 2016 Kritik von Kanzlerin Angela Merkel. Nun geht er juristisch dagegen vor.

Während die Türkei derzeit im Begriff ist, allmählich aus dem Diktatorenschlaf zu erwachen, reisen wir zurück ins Jahr 2016: Damals am 31. März trug Satiriker Jan Böhmermann sein Schmähgedicht gegen den derzeit angeschlagenen türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan in seiner ZDF-Sendung Neo Magazin Royale vor. Bundeskanzlerin Angela Merkel nannte den Text über den Umweg von Regierungssprecher Steffen Seibert "bewusst verletztend". Eben jene Einschätzung ist nun Gegenstand einer Klage, mit der Böhmermann juristisch gegen die Aussagen der Regierungschefin vorgeht.

Das will Jan Böhmermann mit der Klage gegen Angela Merkel bewirken

Die an das Bundeskanzleramt gerichtete Unterlassungsklage soll nun erwirken, dass Angela Merkel ihre Aussagen zu Jan Böhmermanns Schmähgedicht zurücknehmen muss. Dies bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber dem Tagesspiegel . Sofern das Gericht die Unterlassung als Hauptpunkt der Klage abweist, wolle Böhmermann die Rechtswidrigkeit von Merkels damaliger Bewertung feststellen lassen.

Markel habe sich anfangs nur über die Internetseite der Bild informiert, wo nur ein zusammengeschnittener und stark gekürzter Ausschnitt zu sehen gewesen sei. Bereits 2017 warf Böhmermanns Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz der Politikerin vor, eine rechtswidrige "juristische Bewertung des Werkes" gleich einer "Vorverurteilung" vorgenommen zu haben. Meedia  weist darauf hin, dass Merkel ihre Aussagen damals als Fehler bezeichnet habe.

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Jan Böhmermann wurde wegen Erdogan-Kritik selbst juristisch verfolgt

Im Zuge einer Strafverfolgungsermächtigung der Bundesregierung wurde gegen Jan Böhmermann damals selbst ein später eingestelltes Verfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eingeleitet. Erdogan selbst unternahm zivilrechtliche Schritte und wollte das Schmähgedicht komplett verbieten lassen.

Sein Text enthielt u. a. Beschimpfungen gegen den türkischen Präsidenten und unterstellte diesem Sex mit Tieren. Böhmermann selbst habe damit den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären wollen. Im Zuge des Eklats wurde der Paragraf 103 im Strafgesetzbuch, die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter, gestrichen.

Am 16.04.2019 findet die Verhandlung der Unterlassungsklage von Jan Böhmermann gegen Angela Merkel statt. Am selben Tag wird nach Einschätzung des Gerichtssprechers ein Urteil fallen. Auf Grund der juristischen Schritte, die gegen den Entertainer 2016 selbst eingeleitet wurden, sagte er etwa seine Teilnahme an der damaligen Verleihung des Grimme-Preises ab: "Ich fühle mich erschüttert in allem, an das ich je geglaubt habe", so Böhmermann damals via Facebook.

Was sagt ihr zur Klage von Jan Böhmermann gegen Angela Merkel?

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