Ist der Rundfunkbeitrag zulässig? - Darüber wird jetzt zwei Tage verhandelt

16.05.2018 - 12:35 Uhr
Die Öffentlich-Rechtlichen
ARD / ZDF / Deutschlandradio
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Der Streit um den Rundfunkbeitrag geht in die nächste Runde. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft ab heute, ob die Abgabe verfassungsgemäß ist.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nimmt heute die zweitägigen Verhandlungen um die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags auf. Meedia  berichtet, dass die Verhandlungen auf Grundlage der Beschwerden von vier Klägern - drei Privatleute und der Autoverleiher Sixt - geführt werden. Kern der Beschwerde ist der Vorwurf, der Beitrag sei verfassungswidrig, weil er unabhängig davon erhoben wird, ob die Zahlenden Fernseh- oder Radiogeräte besitzen.

Kritiker bemängeln überflüssige Sender und undurchsichtige Strukturen

Der Rundfunkbeitrag soll die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender gewährleisten, die einen aus dem Grundgesetz abgeleiteten Auftrag zur sogenannten Grundversorgung haben. Diese definiert sich durch unparteiische Berichterstattung und ein spartenübergreifendes Unterhaltungsprogramm. Gegner des Rundfunkbeitrags kritisieren einerseits, dass die Öffentlich-Rechtlichen diesen Anspruch nicht erfüllten, und andererseits, dass die Ausgaben der Gelder - im Jahr 2016 fast acht Milliarden Euro - nicht transparent sein würden.

Bisherige Verhandlungen zu den Beschwerden gingen für die Kläger erfolglos aus. Zahlreiche Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte erklärten den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß. Auch das Bundesverwaltungsgericht entschied im Dezember 2016 zu Gunsten der Öffentlich-Rechtlichen und wies Beschwerden von Sixt und dem Discounter Netto ab.

Die Verhandlungen um den Rundfunkbeitrag nehmen politische Dimensionen an

Der Disput über die Rundfunkgebühren findet mit dem allgemein wachsenden Zuspruch an rechtspopulistische und neoliberale Positionen immer mehr auch auf politischer Ebene statt. Erst Anfang dieser Woche haben mehrere Politiker der AfD Brandenburg die Initiative "Genug GEZahlt" gegründet, die Unterschriften gegen die "Zwangsabgabe" und für eine grundlegende Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sammelt. Ziel sei es, die Landesregierung zur Kündigung aller Rundfunkstaatsverträge zu zwingen. Eine Alternative zur Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen hat die Initiative noch nicht vorgelegt.

Auch die FDP machte die Zukunft des Rundfunkbeitrags zum Teil ihres Wahlprogramms. "Rundfunkbeitrag auf die Hälfte senken"  war eine ihrer 470 Forderungen vor der Bundestagswahl. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehöre grundlegend modernisiert, das Angebot solle sich den Bedürfnissen der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler anpassen. Zumindest in einem Punkt sind sich beide Fraktionen einig: Es gebe schlichtweg zu viele Sender, ein Großteil sei überflüssig. Außerdem würde man damit vermeidbare Doppelstrukturen finanzieren, die sich mit einer Entschlackung der Sender nicht ergeben würden.

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