Mitte März tritt eine neue EU-Verordnung gegen das so genannte Geoblocking in Kraft, schreibt Chip . Hierbei handelt es sich um das Wegfallen digitaler Ländersperren, die euch während Auflandsaufenthalten den Zugang zu Streaming-Diensten auf regulärem Wege verwehrten. So wird es ab dem 20.03.2018 möglich sein, die Inhalte von Netflix, Amazon Prime aus dem Land, in dem das Abonnement abgeschlossen wurde, zu beziehen. Bisher erhielten Reisende die Inhalte aus dem jeweiligen Staat, in dem sie sich aufhielten. Bereits im vergangenen Jahr berichteten wir von dieser Lockerung der Streaming-Regeln.
Allerdings gelten diese neuen Richtlinien ausschließlich für kostenpflichtige Dienste wie eben Netflix. Sender mit frei zugänglicher Mediathek haben weiterhin die Wahl, ob sie ihre Inhalte auch im Ausland zur Verfügung stellen. Der Bericht verweist hierbei auf Sender, die bereits Inhalte oder einen Teil hiervon außerhalb Deutschlands anbieten, darunter das ZDF. Schwammig bleibt die Verordnung hinsichtlich ihrer Zeitlichkeit. Denn die neuen Regeln gelten lediglich für vorübergehende Aufenthalte im Ausland, wenngleich die Bedeutung von "vorübergehend" nicht näher definiert wurde.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale fallen hierunter etwa ein mehrwöchiger Urlaub oder das Studieren einiger Semester im Ausland. Bevor ihr auf euer heimisches Programm zugreifen könnt, muss der Streaming-Anbieter zunächst das entsprechende Wohnsitzland überprüfen. Dafür soll er bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung entsprechende Daten anfordern können, wie Wohnsitz, Kreditkartennummern und IP-Adressen von Rechnern. Die IP-Adresse sorgt schließlich dafür, dass der Anbieter erkennen kann, ob sich beispielsweise ein deutscher Kunde in einem ausländischen Staat aufhält.
Was sagt ihr zum Inkrafttreten der EU-Verordnung gegen Geoblocking?