EuGH-Urteil erklärt Streaming aus illegalen Quellen zu Urheberrechtsverletzung

26.04.2017 - 18:48 Uhr
Filme über Kinox.to zu streamen ist laut EuGH-Urteil illegal
Kinox.to
Filme über Kinox.to zu streamen ist laut EuGH-Urteil illegal
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Aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs geht hervor, dass Nutzer von Streams, die gegen den Willen des Urhebers online gestellt wurden, rechtswidrig handeln. Eine Abmahnungswelle sei vorerst nicht zu erwarten.

Wie auf der Webseite der Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke bekannt gegeben wurde , hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in einem Urteil überraschenderweise die Nutzung von Streamingportalen für rechtswidrig erklärt, die Filme oder Serien ohne Zustimmung des Rechteinhabers anbieten. Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke erklärte das Urteil folgendermaßen:

Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportale auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auch [auf] den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen.

Zwar wurde vom Gericht eingeräumt, dass nur die bewusste Nutzung eines solchen rechtswidrigen Streams strafbar wäre, aber bei der Verfügbarkeit eines Kinofilms im Internet ist davon auszugehen, dass der Nutzer weiß, dass dies nicht legal sein kann. Wie die Süddeutsche Zeitung  anmerkt, fühlen sich viele Nutzer auf Streaming-Seiten sicherer als beim Filesharing, da die Datei nur kurz im Browser-Cache gespeichert wird.

Gerichtsurteil bezog sich auf einen externen Multimediaplayer

Wie Wilde Beuger Solmecke weiterhin berichtete, ging das Urteil auf eine Unterlassungsklage der Anitpirateriegruppe Stichting Brein zurück. Auf der niederländischen Webseite filmspeler.nl wurde von den Betreibern der Multimediaplayer filmspeler angeboten. Dieser hatte über Umwege den Zugang zu Streaming-Inhalten ohne Zustimmung der Rechteinhaber gewährt.

Wie oben bereits erwähnt, betrifft die Entscheidung letzten Endes aber auch die Nutzer der zahlreichen Film- und Serienstreamingportale sowie die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams.

Die Nutzung illegaler Bundesliga-Streams ist von jetzt an auch illegal

Eine Abmahnwelle ist unwahrscheinlich

Trotzdem wird es wohl nicht zu einer neuen Abmahnwelle wie bei der Nutzung von Filesharing-Webseiten kommen, wie golem  berichtet. Nutzer können nur über ihre IP-Adresse verfolgt werden und die können ausschließlich die jeweiligen Streaming-Seiten sehen. Da die Seiten selbst anonym sind und meist keine IP-Adressen speichern, wird es schwierig einzelne Nutzer zu identifizieren. Allerdings ist es laut Solmecke der Polizei damals gelungen, die Server des Kinox-Vorgängers kino.to zu überprüfen. In so einem Fall wären wahrscheinlich nur Premium-Nutzer des Dienstes betroffen, da sie ihre Daten hinterlegen und mit ihrem Geld bezahlen. Das macht sie leichter auffindbar.

Solmecke erklärte darüber hinaus, dass selbst wenn sie erwischt werden, Nutzer illegaler Streamingportale nicht allzu viel zu befürchten haben. Die Strafen sind auf 150€ Maximum gedeckelt und berufen sich auf 5-10€ pro konsumiertem Film.

Wie steht ihr zu illegalen Streamingportalen?

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