Das Volk gegen ... Jeff Bridges

15.03.2011 - 08:50 Uhr
Das Filmgericht gegen ... Jeff Bridges
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Das Filmgericht gegen ... Jeff Bridges
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Wir lieben die Stars, aber manchmal gehen sie einfach zu weit. Dann bringen Entschuldigungen nichts mehr, dann gibt es nur noch eines: die schnelle Verurteilung. Heute steht Jeff Bridges vor dem Filmgericht. Seine schreckliche Tat: King Kong aus dem Jahre 1976.

Jeff Bridges ist auf dem Höhepunkt seiner Karriere. Im letzten Jahr gewann er den Oscar, in diesem Jahr war er wieder nominiert. Auch wenn der Mann mit Die letzte Vorstellung (1971) und Tron (1981) einen fulminanten Start in Hollywood hinlegte, verbirgt sich auch in seiner Filmographie so manches faule Ei. Wir berufen deshalb heute wieder das Filmgericht ein.
Auf der Anklagebank: Oscar-Preisträger Jeff Bridges.
Die Tat: King Kong (1976).

Führungszeugnis
Jeff Bridges kann alles. Ob als White Russian trinkender Dude in The Big Lebowski, als pianospielender fabelhafter Baker Boy oder mit Glatze als Bösewicht in Iron Man: Der Mann ist in Hollywood eine Größe, an der kein Regisseur vorbeikommt. Millionen Fans vergöttern ihn und je mehr Falten sich in sein Gesicht graben, je mehr graue Haare sein Haupt zieren, desto besser wird er.

Beweisaufnahme
King Kong von John Guillermin sollte den Klassiker King Kong und die weiße Frau aus dem Jahre 1933 im neuen Licht erstrahlen lassen. Heraus kam allerdings eine simple Geschichte mit einem Hollywood-Starlet, der kreischenden weißen Frau (Jessica Lange) und dem liebestollen Paläontologen Jack Prescott (Jeff Bridges). Eigentlich sollte King Kong den beiden Darstellern die Show stehlen, aber der war nur 3 Sekunden zu sehen, als so schlecht wurde der mechanische Affenmensch eingeschätzt. Weitere Monster gab es nicht und so ist der Film eher eine primitive Liebesgeschichte auf einer Insel, die den Zuschauer zum unfreiwilligen Schmunzeln verleitet.

Einspruch
Immerhin gab es zwei Oscar-Nominierungen für King Kong: In den Kategorien Beste Kamera und Bester Ton befand die Academy den Film als gut. Auch im film-dienst hieß es damals, dass die Inszenierung mit großem Aufwand an Ausstattung und Tricktechnik arbeitet. Der Film wurde als Riesenspektakel verkauft und so mancher Zuschauer fühlt sich von dem dicken, aufgebauschten Plastikkino auch heute noch an seine Kindheit erinnert, wie bei filmforen nachzulesen ist.

Schlussplädoyer
Um einen Film zu verteidigen, reicht es nicht aus, seine Ausstattung und Tricktechnik zu benennen. Die Produktion hat immerhin 24 Millionen Dollar verschlungen, damals eine beachtliche Summe. Aber mehr als die Technik und das Budget gehört schon noch zur Bewertung dazu, denn Film ist immerhin ein Gesamtkunstwerk. Letztlich ist und bleibt King Kong großer, ungewollter Hollywood-Trash, der nur schön verpackt ist und bei dem noch nicht einmal die Darsteller punkten können, auch wenn ihre Karriere danach so richtig durchstartete.

Urteil der Jury
Ihr habt die beiden Seiten gehört. Nun ist das Urteil euch überlassen. Verdient Jeff Bridges eine Verurteilung durch das Filmgericht für die ihm nachgewiesene Tat King Kong?


Nach unserer Umfrage sind wir ins uns gegangen und haben neue Formate entwickelt. Das Filmgericht ist eines davon. Sagt uns eure Meinung dazu!

Solltet ihr auch einen Schauspieler oder Regisseur zur Anklage bringen wollen, weil er sich einen Ausrutscher erlaubt hat, dann schreibt doch bitte eine Email an texte[@]moviepilot.de. Wir berufen dann das Filmgericht erneut ein.

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