Schauspielerin klagt gegen Erotikserie, Produzenten schlagen zurück

11.04.2014 - 10:45 UhrVor 11 Jahren aktualisiert
Szene aus Femme Fatales
Cinemax
Szene aus Femme Fatales
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Vor zwei Jahren verklagte eine Schauspielerin Time Warner, HBO, Cinemax und die Produktionsfirma True Crime LLC wegen der Nötigung zu simulierten Sexszenen. Jetzt gibt es eine Gegenklage, aus der hervorgeht, dass die Schauspielerin genau gewusst hat, worauf sie sich einlässt.

Wenn es im US-Fernsehland Nacht wird, zeigt der zu HBO gehörende US-Sender Cinemax auch mal den einen oder anderen Erotikfilm bzw. Filme und Serien mit Nacktszenen. Zu diesen gehört auch eine Serie namens Femme Fatales und eben diese ist seit 1 1/2 Jahren Mittelpunkt einer Klage, die die Schauspielerin Anne Lee Greene gegen Time Warner, HBO, Cinemax und die Produktionsgesellschaft True Crime angestrengt hat. Nun hat die Produktionsgesellschaft eine Gegenklage angestrengt, wie The Hollywood Reporter berichtet.

Im November 2012 zog Anne Lee Greene gegen die genannten Firmen mit der Begründung vor Gericht, sie wäre bei Dreharbeiten zu der Erotikserie Femme Fatales sexuell belästigt worden. Offenbar wurde sie genötigt, nackt vor der Kamera zu agieren, auch zu simulierten Sexszenen sei es gekommen. Nun hat die Produktionsgesellschaft True Crime mit einer Gegenklage reagiert. True Crime behauptet nämlich, dass es unmöglich ist, dass Anne Lee Greene nicht gewusst haben kann, worauf sie sich bei den Dreharbeiten einlässt.

True Crime nennt die Schauspielerin eine schwierige, manipulative Frau und führt aus, dass Anne Lee Greene ganz genau wusste, was von ihr verlangt wird. Als die Schauspielerin 2011 zu einem Vorsprechen für eine Rolle in Femme Fatales vorsprach und schließlich auch für die Episode Jailbreak genommen wurde, haben die Produzenten ihr eine Kopie des Skripts sowie eine filmische Zusammenfassung der bisherigen 13 Episoden zugeschickt. Das ganze Material sei voller Erotik gewesen, doch Greene gibt an, dass sie nicht gewusst hat, dass sie sich ebenfalls entblößen muss.

Die Schauspielerin behauptet, dass, während sie bereits am Set war, das Drehbuch noch einmal umgeschrieben wurde und sie sich ausziehen musste, obwohl das Set nicht abgeriegelt war. Die Vorschriften der Gewerkschaft sehen vor, dass bei Nacktszenen nur die Crew-Mitarbeiter am Set sind, die tatsächlich für die Szene benötigt werden. Zudem sei der ganze Dreh ohne die notwendigen Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen abgelaufen.

Nun steht also die Klage der Schauspielerin, die sich gegen das feindliche Arbeitsumfeld wehrt, gegen die Klage der Produktionsgesellschaft, die sich natürlich ebenfalls im Recht sieht. Der Richterspruch steht noch aus.

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