Beschlagnahme - Wann und wie wird ein Film beschlagnahmt?

18.07.2018 - 10:00 UhrVor 6 Jahren aktualisiert
Wann und wie wird ein Film beschlagnahmt?
Prokino / UIP
Wann und wie wird ein Film beschlagnahmt?
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Hier erfahrt ihr, wann und wie ein Film bzw. ein Medium vom Staat beschlagnahmt werden kann, und welche Folgen das für Händler und Käufer hat.

Die Altersfreigaben der FSK und die Indizierungen der BPjM dienen dem Jugendschutz. Erwachsene dürfen einen Film, der ab 18 Jahren freigegeben oder indiziert ist, nach wie vor erwerben. Anders sieht die Sachlage bei Medien aus, denen von einem Gericht bescheinigt wurde, bestimmte Straftatbestände zu erfüllen. Das Gericht ordnet dann eine Beschlagnahme bzw. Einziehung an, womit ein Verkaufsverbot einhergeht. Wichtig ist, dass hierbei stets ein bestimmtes Medium geprüft wird, also zum Beispiel eine bestimmte Veröffentlichung eines Films auf DVD. Ein Film an sich kann nicht mit einem Verkaufsverbot belegt und beschlagnahmt bzw. eingezogen werden. Nur für die beschlagnahmte Veröffentlichung gelten dann auch die unten beschriebenen Einschränkungen.

Welche Straftatbestände können zur Beschlagnahme eines Mediums führen?

Zu den relevanten Staftatbeständen, gegen die ein Medium nicht verstoßen darf, gehören:

  • § 86 StGB: Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen
  • § 130 StGB: Volksverhetzung
  • § 130a: Anleitung zu Straftaten
  • § 131 StGB: Gewaltdarstellung
  • § 184 StGB: Pornographische Schriften (dürfen nicht an unter 18-Jährige gelangen)
  • § 184a StGB: Gewalt- und Tierpornographie
  • §§ 184b und 184c: Kinder- und Jugendpornographie

Daneben gibt es noch:

  • § 86a StGB: verfassungsfeindliche Kennzeichen
  • § 90a StGB: Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
  • § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • § 166 StGB: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  • §§ 185 ff. StGB: Beleidigungstatbestände

Wie läuft eine Beschlagnahme ab?

Die Beschlagnahme eines Mediums kann ein Staatsanwalt beantragen, mit dem Antrag befasst sich dann ein Gericht. Dieses kann entscheiden, dass ein Medium beschlagnahmt wird, weil es gegen einen der oben genannten Straftatbestände verstößt. Bei Filmen handelt es sich meist um § 131 StGB: Gewaltdarstellung.

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Meist überlässt es das Gericht dem Rechteinhaber eines beschlagnahmten Mediums, es aus dem Handel zurückzurufen. Möglich ist aber auch ein Einziehungsbeschluss, mit dem der Staat den Rückruf durchführt.

Muss ein Medium indiziert sein, um beschlagnahmt zu werden?

Um beschlagnahmt zu werden, muss das Medium nicht zuvor indiziert und auf Listenteil B der Liste der jugendgefährdenden Medien der BPjM gesetzt worden sein, dies ist aber ein Hinweis darauf, dass es wahrscheinlich einen bestimmten Straftatbestand erfüllt. Zudem können auch Medien beschlagnahmt werden, die von der FSK oder der SPIO/JK eine Freigabe bzw. ein Prüfsiegel erhalten haben.

Welche Einschränkungen gelten für beschlagnahmte Medien?

Ein Medium, das einen relevanten Staftatbestand erfüllt, darf auch nicht an Erwachsene verbreitet oder ihnen zugänglich gemacht werden, meist nicht einmal vorrätig gehalten, um es später zu verbreiten. Erworben werden darf es jedoch weiterhin, obwohl sich der Verkäufer strafbar macht. Privatbesitz und -konsum sind nicht strafbar, allerdings darf es der Besitzer im Grunde genommen nur alleine anschauen. Ebenso muss es nicht abgegeben werden, wenn es sich schon im Besitz befindet. Eine Ausnahme bilden Kinder- und Jugendpornografie, hier ist schon "der Besitz oder das Besitzverschaffen strafbar".

Wie lange gelten Beschlagnahmen?

Die Verjährungsfrist von Beschlagnahmen beträgt 3 Jahre, die von Einziehungen 10. Das Verkaufsverbot verjährt hingegen nicht. Ein Rechteinhaber kann gegen ein Verkaufsverbot vorgehen, wenn er der Meinung ist, dass ein Medium nicht mehr gegen einen Straftatbestand verstößt.

Quellen:
BPjM , Schnittberichte , Medienzensur 

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