FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe & Co. - Was bedeuten deutsche Altersfreigaben?

30.03.2017 - 16:00 UhrVor 8 Tagen aktualisiert
Ab 18: Eine der FSK-Altersfreigaben
Infanf [Public domain], via Wikimedia Commons/moviepilot
Ab 18: Eine der FSK-Altersfreigaben
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Die FSK ist in Deutschland dafür zuständig, Altersfreigaben für Kinofilme, DVDs und Blu-rays zu vergeben. Lest hier, was es mit ihren Einstufungen von 0 bis ab 18/Keine Jugendfreigabe auf sich hat.

In Deutschland werden die Altersfreigaben für Kinofilme, DVDs und Blu-rays von der FSK vergeben, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die wiederum von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. (SPIO) getragen wird. Wie der Name schon andeutet, handelt es sich bei der FSK nicht um eine staatliche Stelle, sondern wie bei der MPAA in den USA um eine privatwirtschaftliche. Im Gegensatz zu den Einstufungen der MPAA sind die Jugendfreigaben  der FSK allerdings rechtsverbindlich. Es gibt folgende 5 Stufen, wobei die Kriterien und ihre Begründung teilweise recht vage sind.

Die Altersfreigaben der FSK in Deutschland

  • FSK ab 0 freigegeben/Freigegeben ohne Altersbeschränkung: Hier geht es vor allem um eine "schnelle und positive Auflösung [für Kleinkinder] problematischer Situationen." Als problematisch angesehen werden "dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Geräuschkulisse", ebenso "Bedrohungssituationen" wie "Gewaltaktionen, Verfolgungen oder Beziehungskonflikte".
  • FSK ab 6 freigegeben: Für jüngere Kinder können zwar "Spannungs- und Bedrohungsmomente" vorkommen, aber weder zu lang noch zu nachhaltig. Auch sollten Konfliktsituationen positiv aufgelöst werden.
  • FSK ab 12 freigegeben: Ist ein Film ab 12 Jahren freigegeben, darf er nicht über "die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme" verfügen, diese wird als problematisch für Kinder und Jugendliche angesehen, ebenso die Identifikation mit einer "'Heldenfigur'", deren "Rollenmuster durch antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten geprägt ist."
  • Parental Guidance (PG): FSK ab 12 – mit Eltern ab sechs Jahren erlaubt: Auch Kinder ab 6 können einen ab 12 freigegebenen Film sehen, sofern eine "personensorgeberechtigen Person", meist ein Elternteil, sie begleitet. Im Gegensatz zur US-Einstufung gleichen Namens dürfen Kinder im entsprechenden Alter den Film also nicht alleine sehen.
  • FSK ab 16 freigegeben: Um höchstens eine Altersfreigabe ab 16 zu erhalten, darf ein Film "Gewalt tendenziell [nicht] verherrlichen", er darf "einem partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter [nicht] entgegenstehen, einzelne Gruppen [nicht] diskriminieren oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren". Problematisch sind die "Vermittlung sozial schädigender Botschaften", wichtig die Werteorientierung hinsichtlich "Drogenkonsum, politischem Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit".
  • FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe: Auch ab 18 kann ein Film nur freigegeben werden, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgefährdung vorliegt. Für DVDs und Blu-ray Discs darf keine einfache, für öffentliche Filmvorführungen keine schwere Jugendgefährdung vorliegen. Schließlich könnte es sein, dass doch einmal Jugendliche zuschauen, wobei es beim Heimvideo-Konsum noch weniger Kontrolle als im Kino gibt. Ist ein Film ab 18 freigegeben, kann er von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien  (BPjM) nicht mehr indiziert werden.
  • Keine Kennzeichnung: Erhält ein Film, zum Beispiel wegen einfacher bzw. schwerer Jugendgefährdung, keine Kennzeichnung, darf er trotzdem verkauft bzw. aufgeführt werden. Allerdings nur Erwachsenen, und auf eigenes rechtliches Risiko der Verantwortlichen, falls er strafrechtlich relevante Inhalte hat.

Die Prüfung durch die SPIO/JK

Anstelle der oder zusätzlich zur Prüfung durch die FSK (wenn sie auf auf einfache oder schwere Jugendgefährdung befindet) kann ein Film auch von der Juristenkommission der SPIO  geprüft werden. Gibt sie in ihrem Gutachten eine der beiden folgenden Einstufungen ab, ist der Programmanbieter bzw. der Händler vor eventueller Strafverfolgung geschützt:

  • SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung: Ein so gekennzeichneter Film darf wie einer mit der Freigabe FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe normal beworben und im Handel offen ausgestellt werden, kann aber noch indiziert werden.
  • SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich: Ein so gekennzeichneter Film darf nicht in der Öffentlichkeit beworben und nicht offen im Handel ausgestellt werden, da er zwar als strafrechtlich unbedenklich, aber als schwer jugendgefährdend gilt.
Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der FSK findet ihr hier bei uns. Wenn ihr wissen wollt, wie die MPAA in den USA Altersfreigaben handhabt, und was es mit dem R-Rating auf sich hat, könnt ihr dies hier bei uns lesen.

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